Der Nutzen einer privaten Rechtschutzversicherung
Die private Rechtschutzversicherung gehört in den Bereich “Individualversicherungen”. Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden hier sämtliche Kosten, wie Gerichtskosten, Verfahrenskosten, Kosten für Zeugen wie auch für Sachverständige übernommen.
Wozu eine Rechtschutzversicherung?
Ganz gleich ob im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz oder bei einer Auseinandersetzung mit dem Vermieter: Ein Rechtsstreit kann jeden treffen. Auch ohne eigenes Verschulden kann man schnell in eine Situation geraten, bei der ein Rechtsbeistand notwendig ist. Als Beispiel kann hier ein Arbeitsrechtstreit in erster Instanz angeführt werden. Denn hier müssen die Kosten, unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens, aus eigenen finanziellen Mitteln getragen werden. Eine private Rechtschutzversicherung übernimmt hier in der Regel sämtliche durch das Gerichtsverfahren entstandene Kosten.
Je komplexer die Gesetzeslage
Insbesondere Rechtstreitigkeiten können enorme Kosten verursachen, mit denen man in Vorlage treten muss. Hinzu kommen in den meisten Fällen hohe Kosten für Zeugen, Sachverständige, aber auch in den Fällen mit einem Teilerfolg, werden die Gerichtskosten unter den Parteien aufgeteilt, sodass in solchen Fällen eine private Rechtschutzversicherung sinnvoll ist. Erfahren Sie mehr zum Thema Versicherung sowie Fragen und Antworten zum Thema Finanzen / Geld.
Die private Rechtschutzversicherung: Leistungen und Kosten
Die private Rechtschutzversicherung kann beinahe alle Bereiche des Lebens abdecken. Insbesondere bieten die meisten Versicherungsträger Bausteinsysteme an, mit denen sich Versicherte ein individuelles Leistungspaket zusammenstellen können. Aber auch Komplettangebote, die einen rundum Schutz anbieten, sind möglich. Des Weiteren bieten Rechtschutzversicherungen einen europaweiten Versicherungsschutz an, sodass im Fall eines Auslandstreites, bei dem der Versicherte ins Ausland reisen muss und hierzu verpflichtet wurde, die Reisekosten von der Rechtschutzversicherung übernommen werden. In der Regel ist auch die Wahl eines Rechtsbeistands, wie die eines Anwalts, frei gestellt. Jedoch kann die Wahl eines bestimmten Anwalts, in einzelnen Fällen, vom Rechtschutzversicherungsträger vorgeschrieben werden. Tritt ein Rechtstreit ein, so werden alle Kosten – bis auf die Selbstbeteiligung – übernommen. Hierbei kann die Höhe der Selbstbeteiligung – je nach Versicherungsgesellschaft zwischen 150 Euro und 250 Euro variieren. Aber auch die Versicherungssumme variiert zwischen den Anbietern. In den meisten Fällen wird jedoch eine Versicherungssumme bis zu einer Million Euro vereinbart. Die Beitragshöhe richtet sich hierbei nach der Versicherungssumme, nach der Höhe der Selbstbeteiligung und nach der Häufigkeit der Schäden in den letzten Jahren.
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